Die Zahl der Autos nimmt stetig zu. Jedes Jahr kommen bundesweit rund eine Million hinzu. Das führt in den Städten zu einem großen Parkdruck. Dieser verschafft sich zunehmend auf Kosten von Zufußgehenden Entlastung: Auf Fuß- und Gehwegen wird immer öfter geparkt. Das ist nicht nur rücksichtslos, sondern nach § 2 der Straßenverkehrsordnung auch verboten. Ausnahme: Es ist durch Verkehrszeichen oder Markierungen ausdrücklich erlaubt.
Zum Gehweg-Parken bestehen bei Autofahrenden und auch in Rathäusern teils erhebliche Wissenslücken. Deshalb hat der FUSS e. V. eine 50-seitigen Broschüre erarbeitet. Sie stellt ausführlich dar, wo das Parken auf Gehwegen erlaubt und wo es verboten ist, was Verstöße kosten und unter welchen Voraussetzungen Kommunen Teile eines Gehwegs zum Parken freigeben dürfen.
Häufige Fragen (FAQ)