Beschreibung
Aus Sicherheitsgründen muss die Beleuchtung des J.-F-Schreiber-Wegs ab Montag, den 11.05.2020 abgeschaltet werden. Der Ausschuss für Technik und Umwelt entscheidet noch vor der Sommerpause über eine mögliche Sanierung.
Die Beleuchtung des J.-F.-Schreiber-Wegs, die steile Staffel zwischen Turmstraße und Hellerweg, ist mittlerweile so stark beschädigt, dass ein Weiterbetrieb nicht mehr zu verantworten ist. Die Querschnitte der alten Kabel sind zu dünn. Sie entsprechen nicht mehr den bestehenden Vorschriften und bergen die Gefahr von Kurzschlüssen. Im oberen Bereich sind die Freileitungskabel zusätzlich durch starken Bewuchs aus privaten Grundstücken gefährdet. Die Kabel können durch die Äste und Zweige beschädigt werden und stellen eine Gefahr für Passantinnen und Passanten dar.
Presseinformation der Stadt Esslingen vom 07.05.2020
Maßnahmen
Das Tiefbaumt legt dem Ausschuss für Technik und Umwelt des Esslinger Gemeinderats noch vor der Sommerpause ein Sanierungskonzept zur Entscheidung vor.
Presseinformation der Stadt Esslingen vom 07.05.2020
Für eine Sanierung müssen die Kabel zunächst vom Bewuchs zu befreit werden. Anschließend können vorhandene Mauern erneuert, neue Kabelrohre verlegt und die Kabel komplett ausgetauscht werden. Außerdem sollte die Freileitung im oberen Abschnitt des Weges herabgesetzt werden, um zukünftige Wartungsarbeiten zu erleichtern.
Nachtrag Juli 2021
Fast 15 Monate später hat das Tiefbauamt dem Gemeinderat noch kein Konzept vorgelegt. Stattdessen wurden Schilder angebracht, die auf die abgeschaltete Beleuchtung hinweisen. Das lässt nicht darauf schließen, dass in absehbarer Zeit eine Sanierung beabsichtigt ist.
Man darf gespannt sein, ob das Tiefbauamt tatsächlich noch vor der Sommerpause ein abstimmungsreifes Sanierungskonzept vorlegen wird. Angesichts chronischen Personalmangels und jahrelangen Stillstands bei anderen Projekten wäre das geradezu rekordverdächtig. Wenig überraschen dürfte, wenn die Beschlussvorlage für den Ausschuss für Technik und Umwelt zu dem Schluss käme, dass die Beleuchtung wegen «unverhältnismäßig hoher Kosten» nicht erneuert, sondern stillgelegt werden soll.